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   BGH, 28.10.1987 - 2 StR 545/87   

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https://dejure.org/1987,4736
BGH, 28.10.1987 - 2 StR 545/87 (https://dejure.org/1987,4736)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1987 - 2 StR 545/87 (https://dejure.org/1987,4736)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - 2 StR 545/87 (https://dejure.org/1987,4736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung - Aufdeckung der Identität des Informanten zur unmittelbaren Zeugenvernehmung - Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Staatsanwalt - Zeugenvernehmung - Aussagegenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 45
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - 2 StR 545/87
    Diese Auskunft darf in entsprechender Anwendung des § 96 StPO nur verweigert werden, wenn die Oberste Dienstbehörde erklärt, daß ein Bekanntwerden ihres Inhalts dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde (ständige Rechtsprechung, BGHSt 29, 390, 393; 30, 34; BGH StV 1982, 206; 1987, 284; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 289).
  • BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81

    Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - 2 StR 545/87
    Diese Auskunft darf in entsprechender Anwendung des § 96 StPO nur verweigert werden, wenn die Oberste Dienstbehörde erklärt, daß ein Bekanntwerden ihres Inhalts dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde (ständige Rechtsprechung, BGHSt 29, 390, 393; 30, 34; BGH StV 1982, 206; 1987, 284; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 289).
  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - 2 StR 545/87
    Diese Auskunft darf in entsprechender Anwendung des § 96 StPO nur verweigert werden, wenn die Oberste Dienstbehörde erklärt, daß ein Bekanntwerden ihres Inhalts dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde (ständige Rechtsprechung, BGHSt 29, 390, 393; 30, 34; BGH StV 1982, 206; 1987, 284; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 289).
  • BGH, 03.04.1987 - 2 StR 49/87

    Besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung einer Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - 2 StR 545/87
    Diese Auskunft darf in entsprechender Anwendung des § 96 StPO nur verweigert werden, wenn die Oberste Dienstbehörde erklärt, daß ein Bekanntwerden ihres Inhalts dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde (ständige Rechtsprechung, BGHSt 29, 390, 393; 30, 34; BGH StV 1982, 206; 1987, 284; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 289).
  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 755/81

    Strafprozeßrecht: Gerichtliche Aufklärungspflicht bei behördlicher Sperrerklärung

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - 2 StR 545/87
    Diese Auskunft darf in entsprechender Anwendung des § 96 StPO nur verweigert werden, wenn die Oberste Dienstbehörde erklärt, daß ein Bekanntwerden ihres Inhalts dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde (ständige Rechtsprechung, BGHSt 29, 390, 393; 30, 34; BGH StV 1982, 206; 1987, 284; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 289).
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 733/94

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Sperrerklärung bei verdeckten

    aa) Welche Behörde als Oberste Dienstbehörde für die Abgabe von Sperrerklärungen fachlich zuständig ist, wenn die Sperre Informanten, Vertrauenspersonen oder Verdeckte Ermittler der Polizei betrifft (für Informanten der Staatsanwaltschaft vgl. BGH StV 1988, 45, 46), ist ausdrücklich weder in der StPO noch in anderen Gesetzen geregelt; die Frage kann nur mit Blick auf die mehr oder weniger enge Sachnähe dieser Entscheidung zu den Aufgaben des Innenministers einerseits oder des Justizministers andererseits beantwortet werden.
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